Durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 soll die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Artikel 9, Absatz 1 legt fest, dass auf der Startseite der institutionellen Webseite ein Bereich mit der Bezeichnung "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden muss, damit die veröffentlichten Daten mit nachfolgender Gliederung für alle zugänglich sind. Bei Punkt 9.0 Ausschreibungen und Verträge bitte den Hinweis lesen.
07. Verwaltungstätigkeiten und Verfahren (GvD Nr. 33/2013, Art. 24, Abs. 1)
09. Ausschreibungen und Verträge (GvD Nr. 33/2013, Art. 37, Abs. 1,2)
Hinweis: Zu diesem Punkt gibt es keine weitere Seite. Die Veröffentlichung der verpflichtenden Dokumente wird aus technischen Gründen hier nachfolgend durchgeführt. Im Sinne der Transparenz sind nachfolgend weitere Punkte veröffentlicht und verlinkt.
Unterlagen der öffentlichen Vergabeverfahren von Dienstleistungen, Lieferungen, Bauleistungen und Bauwerke
9.9 Register des Ökonomatdienstes
10. Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
12. Immobilien und Vermögensverwaltung
14. Dienste und Leistungen der Verwaltung