Durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 soll die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Artikel 9, Absatz 1 legt fest, dass auf der Startseite der institutionellen Webseite ein Bereich mit der Bezeichnung "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden muss, damit die veröffentlichten Daten mit nachfolgender Gliederung für alle zugänglich sind. Bei Punkt 9.0 Ausschreibungen und Verträge bitte den Hinweis lesen.