Bildungsplan

Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes definiert grundsätzliche Inhalte der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und enthält die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung. Es gelten folgende Rechtsnormen: 

  • Staatsgesetz Nr. 107 vom 13. Juli 2015 „La buona scuola“
  • Landesgesetz 77-2016 „Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung“
  • Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 24/2016
  • Mitteilung vom 20. September 2016 „Qualitätskonzept und Unterstützungsangebot“
  • staatlicher Kollektivvertrag in geltender Fassung
  • Landeskollektivvertrag in geltender Fassung
  • Landesgesetz zur Schulautonomie Nr. 12 vom 29. Juni 2000 

Der Bildungsplan gliedert sich in drei Abschnitte mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: 

Teil A: Das sind wir

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Dreijahresplan des Bildungsangebotes Teil A 1
Dreijahresplan_des_Bildungsangebots_-_Te
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Teil B: So planen und entwickeln wir

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Teil B - bis 2022/23
Dreijahresplaene_2020-21_2021-22__2022-2
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Teil C: So handeln wir

Die Jahrestätigkeitspläne finden Sie bei der betreffenden Unterseite der jeweiligen Schulstelle.