Maßnahmen, mit denen die Kriterien und Verfahren bestimmt werden, die die Verwaltungen bei der Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Beihilfen und finanziellen Unterstützungen sowie bei der Zuerkennung wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art an öffentliche und private Personen und Körperschaften einzuhalten haben.
Für die Schülerinnen und Schüler in finanzieller Notlage können laut Beschluss der Landesregierung Nr. 79/2018 Kriterien zur Reduzierung des Schülerbeitrags oder zur Befreiung davon vorgesehen werden (Lexbrowser - Beschluss vom 30.01.20218 Nr. 79)
Rechtsakte über die Gewährung von Zuschüssen, Beiträgen, Beihilfen und finanziellen Unterstützungen an Unternehmen sowie allgemein wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art an natürliche Personen sowie öffentliche und private Einrichtungen mit einem Betrag von über 1.000,00 Euro.
Gewährungsakte - Es wurde kein Gewährungsakt erlassen.
Von der Familienagentur erhaltene Beiträge getrennt nach Schuljahren:
Von der Stadtgemeinde Bruneck erhaltene Beiträge: