Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Nichterteilbarkeit des Auftrags - TRIFFT AUF DIE SCHULE NICHT ZU
Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Übertragung des Auftrags - TRIFFT AUF DIE SCHULE NICHT ZU
Den Grundschulsprengel Bruneck leitet derzeit die Schulführungskraft Oswald Lanz (Beauftragt mit Dekret der Schulamtsleiterin Nr. 9173/2022).
Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier
Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie hier
Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt. (letzte Aktualisierung am 18.06.2025)
Trifft auf die Schule nicht zu.
Stellenplan: Weitere Informationen-Daten zum Personalstand
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen: An der Schule gibt es keine EGV, sodass ergänzende Verhandlungen mit den Gewerkschaftsorganisationen geführt wurden. Die Verhandlungen betreffen die Kriterien zur Vergabe der Leistungsprämie der Lehrpersonen.
Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).
Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.
Zuständige Revisoren: Thalmann Ulrike und Kleon Thomas