An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Validierungsdokument des OIV zur Performancebewertung
Der Performanceplan ist in den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan, dem sog. PIAO, eingeflossen.
Die Schulen müssen letzteren Plan nicht erstellen.
Bericht des OIV über die Gesamtfunktion des Systems zur Bewertung, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen
Der Performanceplan ist in den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan, dem sog. PIAO, eingeflossen.
Die Schulen müssen letzteren Plan nicht erstellen.
Sonstige Akte der unabhängigen Bewertungsorgane, Bewertungsgremien oder anderer Organe mit vergleichbaren Funktionen,
Es sind keine Dokumente bekannt.
Bestätigungen Veröffentlichungspflichten 2025:
Bestätigungen Veröffentlichungspflichten 2024:
Bestätigungen Veröffentlichungspflichten 2023:
Bestätigungen Veröffentlichungspflichten 2022:
Documento di attestazione
Allegato 2.1. A - Griglia rilevazione al 31.05.2022 per
amministrazioni - par. 1.1 rev.20.06.22
Allegato 3. Scheda di sintesi sulla rilevazione degli OIV o degli organismi con
funzioni analoghe
Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.
Zugewiesene Revisoren: Thalmann Ulrike und Kleon Thomas
Mitteilung dazu durch den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz der Schulen, Gustav Tschenett vom 14.06.2023:
Mit Artikel 1 Absatz 562 des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179, wurde nun festgelegt, dass diese Aufgaben an den Schulen von den Rechnungsrevisoren wahrgenommen werden sollen („Le attribuzioni previste dall'articolo 14, comma 4, lettera g), del decreto legislativo 27 ottobre 2009, n. 150, sono svolte, presso le istituzioni scolastiche, dai revisori dei conti.“)
Prüfberichte 2026
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Prüfberichte 2021
Prüfberichte 2020
Prüfberichte 2019
Es sind keine Beanstandungen des Rechnungshofes bekannt.